Das GeoDIG legt den rechtlichen Rahmen für den Aufbau einer österreichischen Geodateninfrastruktur fest, die auf der EU‑Richtlinie INSPIRE basiert. Öffentliche Stellen müssen Metadaten bereitstellen, Daten interoperabel machen und Netzdienste anbieten; dabei können Zugangsbeschränkungen aus Sicherheits- oder Datenschutzgründen gelten.
einfache MehrheitXXIV29.01.2010
Gesetz
Umwelt
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Ziel ist die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für den Auf‑ und Ausbau einer Geodateninfrastruktur, die sich an der EU‑Richtlinie INSPIRE orientiert und für alle elektronischen Geodatensätze mit Bezug zum Staatsgebiet gilt.
Öffentliche Geodatenstellen müssen Metadaten erstellen, die Interoperabilität ihrer Geodatensätze sicherstellen und Netzdienste (Suche, Darstellung, Download, Transformation, Abruf) bereitstellen.
Der Zugang der Öffentlichkeit zu Geodaten kann aus Gründen der Sicherheit, Verteidigung, internationalen Beziehungen, Datenschutz oder Geschäftsgeheimnissen beschränkt werden; Such‑ und Darstellungsdienste sind grundsätzlich kostenfrei, für größere Datenmengen dürfen jedoch angemessene Entgelte erhoben werden.
Eine Koordinierungsstelle beim Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft koordiniert die Beiträge aller Beteiligten, überwacht die Umsetzung und erstattet alle drei Jahre Bericht an die EU‑Kommission.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.