Erweiterung der Zuständigkeit der österreichischen Datenschutzkommission
abgestimmt am
29.01.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die EU‑Datenschutzrichtlinie zu ändern, damit österreichische Datenschutzbehörden auch Beschwerden gegen ausländische Datenverarbeiter ohne Niederlassung in Österreich bearbeiten können.
einfache MehrheitXXIV29.01.2010
Entschließung
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Antrag weist darauf hin, dass Betroffene bei Datenschutzverletzungen durch ausländische Anbieter kaum Möglichkeiten haben, ihre Rechte geltend zu machen.
Er fordert die Bundesregierung auf, eine Novellierung der EU‑Datenschutzrichtlinie zu unterstützen, um die Zuständigkeit österreichischer Datenschutzbehörden zu erweitern.
Ziel ist ein besserer Schutz personenbezogener Daten von Personen, deren Daten von ausländischen Internetdiensten verarbeitet werden, ohne dass diese Unternehmen eine Niederlassung in Österreich haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.