Umsetzung der EU‑Richtlinie 2007/44/EG für qualifizierte Beteiligungen im Finanzsektor
Zusammenfassung
Das Gesetz passt österreichische Finanzgesetze an die EU‑Richtlinie 2007/44/EG an: neue Anzeigepflichten und einheitliche Prüfverfahren für qualifizierte Beteiligungen an Banken, Wertpapierfirmen und Versicherungen; Schwellenwert von 30 %; Einführung einer kapitalanlageorientierten Lebensversicherung.einfache Mehrheit XXIV 26.02.2009
Gesetz
Finanzwesen
Versicherungswesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
- Ein neues Melde‑ und Prüfverfahren für qualifizierte Beteiligungen an Kreditinstituten wird eingeführt (Anzeige bei der FMA, Frist von max. 60 Arbeitstagen, Möglichkeit des Bescheids mit Auflagen).
- Entsprechende Anzeigepflichten und Bewertungs‑kriterien für Wertpapierfirmen werden analog zu § 20 geregelt (Schwellen von 30 % statt 33 %).
- Die FMA kann innerhalb von 2 Arbeitstagen den Eingang der Anzeige bestätigen und weitere Unterlagen anfordern; die Frist für die Beurteilung kann auf bis zu 30 Arbeitstage verlängert werden, wenn der Erwerber außerhalb des EWR sitzt oder nicht unter die genannten EU‑Richtlinien fällt.
- Die Beurteilungskriterien umfassen: (1) Zuverlässigkeit des Erwerbers, (2) Erfahrung und Zuverlässigkeit der leitenden Personen, (3) finanzielle Solidität, (4) Fähigkeit des Zielunternehmens die Aufsichts‑anforderungen zu erfüllen, (5) Geldwäsche‑/Terrorismus‑Risiko.
Abstimmung
SPÖ (57)
ÖVP (51)
FPÖ (34)
BZÖ (21)
GRÜNE (20)
Abstimmung
SPÖ
(57)
ÖVP
(51)
FPÖ
(34)
BZÖ
(21)
GRÜNE
(20)
Referenziert in
Absicherung der Firmenpension gegen Totalausfall (101/UEA)
einfache Mehrheit XXIV 26.02.2009
Entschließung
"Stress-Test" für Banken (100/UEA)
einfache Mehrheit XXIV 26.02.2009
Entschließung
Kundenschutz bei Fremdwährungskrediten
einfache Mehrheit XXIV 26.02.2009
Entschließung
Bankgeheimnis (99/UEA)
einfache Mehrheit XXIV 26.02.2009
Entschließung
Reden
12 Reden insgesamt
Pro
Contra
Zanger Wolfgang
FPÖ
3:37
min
4:11
min
Dokumente (PDFs)
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