Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der EU‑Verbraucherkreditrichtlinie gesetzliche Schutzmaßnahmen für Fremdwährungskredite zu prüfen und eine Schlichtungsstelle für damit verbundene Streitigkeiten einzurichten.
einfache MehrheitXXIV26.02.2009
Entschließung
Finanzwesen
Europäische Union
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll prüfen, ob gesetzliche Vorgaben für die Beratung und Sicherheitenprüfung bei Fremdwährungskrediten nötig sind.
Durch verpflichtende Beratung soll verhindert werden, dass Verbraucher unbewusst hohe Wechselkurs‑ und Zinsrisiken eingehen.
Es wird gefordert, eine Schlichtungsstelle einzurichten, die Streitigkeiten über nachteilige Konvertierungen und Tilgungsträger bearbeitet.
Die Eignung von Fremdwährungskrediten für private Konsument*innen soll grundsätzlich überprüft werden.
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