Verbraucherkreditgesetz – Umsetzung der EU‑Richtlinie 2008/48/EG
abgestimmt am
21.04.2010
Zusammenfassung
Das DaKRÄG führt ein neues Verbraucherkreditgesetz ein, das die EU‑Richtlinie 2008/48/EG umsetzt, den Darlehensvertrag modernisiert und umfassende Informations‑, Prüf‑ sowie Widerrufs‑ und Kündigungsrechte für Verbraucher festlegt.
einfache MehrheitXXIV21.04.2010
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Der Darlehensvertrag wird von einem Realkontrakt zu einem Konsensual‑Vertrag modernisiert; das Hauptmerkmal ist die Verpflichtung zur Rückgabe gleichwertiger Sachen.
Ein Kreditvertrag ist ein entgeltlicher Darlehensvertrag über Geld; Zinsen gelten als übliches Entgelt.
Kreditgeber müssen dem Verbraucher vor Vertragsabschluss umfangreiche Informationen (z. B. Sollzinssatz, Gesamtkreditbetrag, effektiver Jahreszins) schriftlich bereitstellen.
Der Kreditgeber muss die Kreditwürdigkeit prüfen und den Verbraucher bei Zweifeln über mögliche Risiken informieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.