Qualitätsstandards für Kredit‑Datenbanken und Schutz der Verbraucher
abgestimmt am
21.04.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Novelle der Gewerbeordnung, die verbindliche Qualitätsstandards für die Verarbeitung personenbezogener Bonitätsdaten durch Kreditauskunfteien festlegt, um Datenschutz und Transparenz zu stärken.
einfache MehrheitXXIV21.04.2010
Entschließung
Handel
Industrie
Informatik
Finanzwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Gesetzgeber soll klar festlegen, welche Datenarten von Kreditauskunfteien verarbeitet werden dürfen.
Ein Widerspruchsrecht für Betroffene muss ausdrücklich gelten und innerhalb von acht Wochen zu einer Löschung führen, wenn die Daten unbegründet sind.
Die bestehenden OGH‑Entscheidungen zeigen, dass das aktuelle Rechtsrahmen unklar ist und dringend präzisiert werden muss.
Kreditauskunfteien sollen verpflichtet werden, ihre Datenbestände regelmäßig zu prüfen, zu aktualisieren und veraltete Einträge zu löschen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.