Elektrizitätswirtschafts‑ und –organisationsgesetz 2010
abgestimmt am
30.11.2010
Zusammenfassung
Das Elektrizitätswirtschafts‑ und –organisationsgesetz 2010 regelt die Marktorganisation, Netzbetreiberpflichten, Entflechtung, Systemnutzungsentgelte und Verbraucherschutz in Österreich.
2/3 MehrheitXXIV30.11.2010
Gesetz
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Der Gesetzgeber legt die grundlegenden Ziele fest: sichere, kostengünstige Stromversorgung, Marktorganisation nach EU‑Recht, Förderung von KWK und erneuerbaren Energien.
Elektrizitätsunternehmen müssen kunden‑ und wettbewerbsorientiert handeln, wobei Sicherheit, Kosteneffizienz und Umweltverträglichkeit zentrale Unternehmensziele sind.
Jedes Elektrizitätsunternehmen muss Jahresabschlüsse veröffentlichen, getrennte Buchführungen führen und Quersubventionen vermeiden.
Diskriminierung von Netzbenutzern ist verboten; alle Kunden erhalten gleichberechtigten Netzzugang.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.