Novellierung des Ökostromgesetzes – transparente Finanzierung und Kostenbegrenzung
abgestimmt am
23.09.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt bis September 2010 einen Novellierungsentwurf zum Ökostromgesetz, der den Aufbringungsmechanismus neu gestaltet, eine verbrauchsabhängige Finanzierungsgrundlage einführt, Kosten für energieintensive Unternehmen begrenzt und die Ausweisung von Ökostromaufwendungen auf Rechnungen vorschreibt.
einfache MehrheitXXIV23.09.2009
Entschließung
Preis
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Neugestaltung des Aufbringungsmechanismus für die Ökostromförderung unter Berücksichtigung der EU‑Vorgaben.
Einführung einer verbrauchsabhängigen Finanzierungsgrundlage, die eine faire und transparente Kostenverteilung auf alle Stromverbraucher sicherstellt.
Kostenbegrenzung für energieintensive Unternehmen, angelehnt an die Regelungen des § 22c der 2. Ökostromgesetz‑Novelle 2008 und vergleichbare EU‑Modelle.
Stromhändler müssen ihre Ökostromaufwendungen auf den Endverbraucherrechnungen ausweisen, um die Markttransparenz zu erhöhen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.