Einrichtung einer Arbeitsgruppe für einheitliche Regelungen der ambulanten Gesundheitsversorgung
abgestimmt am
09.07.2010
Zusammenfassung
Der Antrag bittet den Bundesminister für Gesundheit, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund, Ländern und Interessenvertretungen zu bilden, um einheitliche betriebsanlagenrechtliche Vorschriften für ambulante Gesundheitsdienste zu erarbeiten.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
Bund und Länder haben unterschiedliche Zuständigkeiten: Der Bund ist für die Grundsatzgesetzgebung zuständig, während die Länder die Ausführungsgesetzgebung übernehmen.
Durch diese Aufteilung entstehen für ambulante Gesundheitsanbieter unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern.
Der Antrag fordert die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die Vertreter von Bund, Ländern und Interessenvertretungen zusammenbringt, um einheitliche betriebsanlagenrechtliche Regelungen zu erarbeiten.
Ziel der einheitlichen Regelungen ist es, das Sachlichkeitsgebot und die Verwaltungsvereinfachung zu gewährleisten und damit die Qualität und Versorgung der Patient*innen nachhaltig zu sichern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.