Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung – Einführung von Gruppenpraxen, Versicherungspflicht & Qualitätskontrolle
abgestimmt am
09.07.2010Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die ambulante Gesundheitsversorgung: Es erlaubt Gruppenpraxen für Ärzte und Zahnärzte, führt eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung ein und schafft neue Qualitäts‑ und Zulassungsregelungen.einfache Mehrheit XXIV 09.07.2010
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
- Einführung von ärztlichen und zahnärztlichen Gruppenpraxen (offene Gesellschaft oder GmbH) mit klaren Vorgaben zu Gründung, Gesellschafterstruktur und Zulassung.
- Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung von 2 Mio. € pro Schadensfall; bei fehlender Versicherung haften die Gesellschafter persönlich.
- Einrichtung der ÖQMed, eines Evaluierungs‑ und Wissenschafts‑Beirats sowie eines Qualitätsregisters zur kontinuierlichen Qualitätssicherung.
- Zulassungsverfahren für Gruppenpraxen durch den Landeshauptmann, basierend auf Bedarfsprüfung, RSG‑Ergebnissen und Auflagen zum Leistungsumfang.
Abstimmung
SPÖ (57)
ÖVP (51)
FPÖ (34)
GRÜNE (20)
BZÖ (17)
Abstimmung
SPÖ
(57)
ÖVP
(51)
FPÖ
(34)
GRÜNE
(20)
BZÖ
(17)
Referenziert in
Aufrechterhaltung der Standorte der Krankenhäuser (452/UEA)
einfache Mehrheit XXIV 09.07.2010
Entschließung
Kosten‑Evaluation für Unfallversicherung von Kindergartenkindern
einfache Mehrheit XXIV 09.07.2010
Entschließung
Einrichtung einer Arbeitsgruppe für einheitliche Regelungen der ambulanten Gesundheitsversorgung
einfache Mehrheit XXIV 09.07.2010
Entschließung
Sicherstellung der Sachleistungsversorgung nach Vertragsende
einfache Mehrheit XXIV 09.07.2010
Entschließung
14. Ärztegesetz-Novelle, 72. Novelle zum ASVG, Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung (AA-138)
einfache Mehrheit XXIV 09.07.2010
Abänderung
Reden
11 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.