Evaluierung des elektronisch ĂĽberwachten Hausarrests
abgestimmt am
09.07.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesministerin für Justiz auf, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des geänderten Strafvollzugsgesetzes einen Bericht über den elektronisch überwachten Hausarrest vorzulegen. Der Bericht soll insbesondere die praktische Anwendung, technische Umsetzung und den Opferschutz bei häuslicher Gewalt beleuchten.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
EntschlieĂźung
Opferhilfe
Strafrecht
Schwerpunkte
Die Bundesministerin fĂĽr Justiz soll dem Nationalrat innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten einen Bericht ĂĽber den elektronisch ĂĽberwachten Hausarrest vorlegen.
Der Bericht muss die praktische Anwendung, technische Umsetzung und den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt besonders berücksichtigen.
Die Evaluierung erfolgt im Rahmen von Probeversuchen, um mögliche Anpassungen des Hausarrests vorzubereiten.
Der Antrag ist Teil einer größeren Gesetzesnovelle, die das Strafvollzugsgesetz und weitere Rechtsvorschriften ändern soll.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.