Einführung eines 4‑Augen‑Prinzips bei Datenabfragen nach dem SPG
abgestimmt am
28.04.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesministerium für Inneres ein einheitliches Genehmigungsverfahren für Datenabfragen nach dem Sicherheitspolizeigesetz, das ein 4‑Augen‑Prinzip vorsieht.
einfache MehrheitXXIV28.04.2011
Entschließung
Informatik
öffentliche Sicherheit
Post- und Fernmeldewesen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Ein einheitliches Genehmigungsverfahren für Datenabfragen nach § 53 Abs. 3a und 3b SPG soll eingeführt werden.
Das Verfahren muss ein 4‑Augen‑Prinzip enthalten, also eine zweistufige Prüfung der rechtlichen und verfahrenstechnischen Voraussetzungen.
Die neue Regelung soll vom Bundesministerium für Inneres erlassen werden und im Wirkungsbereich des Ministeriums gelten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.