Erweiterung des Datenzugriffs für Strafverfolgungs‑ und Sicherheitsbehörden
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert die Strafprozessordnung und das Sicherheitspolizeigesetz, um den Behörden den Zugriff auf Stammdaten, Zugangsdaten und Vorratsdaten von Telekommunikationsanbietern zu ermöglichen. Gleichzeitig werden Informations- und Kontrollpflichten für betroffene Personen und den Rechtsschutzbeauftragten eingeführt. Das Inkrafttreten ist für den 1. April 2012 vorgesehen.einfache Mehrheit XXIV 28.04.2011
Gesetz
Strafrecht
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
- Ein neuer § 76a in der Strafprozessordnung verpflichtet Anbieter, auf Ersuchen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten Stammdaten eines Teilnehmers zu übermitteln, wenn ein konkreter Verdacht einer Straftat vorliegt.
- Der Begriff „Vorratsdaten“ wird als eigenständige Auskunftskategorie eingeführt, sodass Behörden historische Verkehrsdaten von Anbietern anfordern können.
- Das Sicherheitspolizeigesetz wird analog erweitert: Sicherheitsbehörden dürfen von Telekommunikationsanbietern Namen, Anschrift, IP‑Adressen, Standortdaten und IM‑SI anfordern, wenn eine konkrete Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit besteht.
- Betroffene Personen müssen über die erfolgte Auskunft informiert werden; diese Information kann ausgesetzt werden, wenn sie den Ermittlungszweck gefährden würde.
Abstimmung
SPÖ (57)
ÖVP (51)
FPÖ (37)
GRÜNE (20)
BZÖ (17)
Abstimmung
SPÖ
(57)
ÖVP
(51)
FPÖ
(37)
GRÜNE
(20)
BZÖ
(17)
Referenziert in
Einführung eines 4‑Augen‑Prinzips bei Datenabfragen nach dem SPG
einfache Mehrheit XXIV 28.04.2011
Entschließung
Anpassung der Vorratsdatenspeicherung an EU‑Richtlinien
einfache Mehrheit XXIV 28.04.2011
Entschließung
Evaluierung der Vorratsdatenspeicherung
einfache Mehrheit XXIV 28.04.2011
Entschließung
Strafprozessordnung 1975 und Sicherheitspolizeigesetz (AA-193)
einfache Mehrheit XXIV 28.04.2011
Abänderung
Reden
24 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
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