Neustrukturierung von aufgelösten Bundesbehörden nach B‑V‑G‑Novelle
abgestimmt am
15.05.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung, die durch die B‑V‑G‑Novelle aufgelösten Bundesbehörden zu prüfen, ob ihre Aufgaben neu zugeordnet oder die Behörden wieder errichtet werden sollen, um Fachwissen zu erhalten und lückenlose Zuständigkeiten sicherzustellen.
einfache MehrheitXXIV15.05.2012
Entschließung
Verwaltungsorganisation
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Identifizierung aller Behörden, die durch die B‑V‑G‑Novelle aufgelöst wurden (z. B. Datenschutzkommission, Schienen‑Control‑Kommission, Qualitätskontrollbehörde, Vollzugskammern, Patent‑ und Markensenat, Urheberrechtssenat, Bundesschiedskommission, Bundesentschädigungskommission, Zivildienstbeschwerderat, Personalvertretungs‑Aufsichtskommission).
Prüfung, welche Aufgaben dieser Behörden nicht auf die Verwaltungsgerichte oder ordentlichen Gerichte übertragbar sind und deshalb einer eigenen Behörde bedürfen.
Entscheidung, ob die betroffenen Behörden wieder errichtet oder ihre Aufgaben an andere bestehende Institutionen übertragen werden sollen, wobei das vorhandene Fachwissen erhalten bleiben muss.
Aufforderung an die Bundesregierung, zeitnahe Gesetzesvorschläge zu erarbeiten, um insbesondere in EU‑rechtlich geforderten Bereichen (z. B. Datenschutz) eine lückenlose Aufgabenerfüllung sicherzustellen.
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