Zusammenfassung
Der Antrag fordert mehr Transparenz, indem er dem Parlament das Recht einräumt, die Volksanwaltschaft offiziell zu befragen.2/3 Mehrheit XXV 11.05.2015
Gesetz
Verfassung
Verwaltungskontrolle
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Einführung eines Auskunftsrechts für den Nationalrat und den Bundesrat gegenüber der Volksanwaltschaft.
- Die Volksanwaltschaft muss auf Anfrage jederzeit Auskunft über ihre Tätigkeit geben.
- Abgeordnete können Anfragen über den Präsidenten des Nationalrates an die Volksanwaltschaft richten.
- Das Fragerecht gilt, sofern keine überwiegenden berechtigten Interessen entgegenstehen.
Referenziert in
Bezug zu
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.