Erleichterung des Zugangs zur Invaliditätspension durch Anpassung der Einkommensgrenzen
abgestimmt am
20.05.2014
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Erleichterung des Zugangs zur Invaliditätspension, indem statt einer theoretischen 50-Prozent-Einkommensgrenze ein fester Netto-Grenzbetrag als Maßstab für die Erwerbsfähigkeit eingeführt wird.
einfache MehrheitXXV20.05.2014
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Aktuelle Regelung verlangt von Menschen ohne Berufsschutz, dass sie theoretisch die Hälfte eines Durchschnittslohn einkommen könnten, um als arbeitsfähig zu gelten.
Dies führt dazu, dass viele Menschen trotz schwerer Krankheit in der Mindestsicherung oder Arbeitslosenversicherung bleiben müssen.
Der Antrag möchte eine neue Regelung einführen, die einen festen Netto-Grenzbetrag als Maßstab für die Erwerbsfähigkeit nutzt.
Dieser Grenzbetrag soll sich an der Höhe der Ausgleichszulage orientieren (ca. 814,82 Euro netto monatlich).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.