Ausweitung der Steuerabsetzbarkeit auf Bildungskosten

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass auch Schulgeld für Privatschulen und Nachhilfeunterricht steuerlich als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden können.
einfache Mehrheit XXV 10.05.2017
Entschließung
Bildung
Familie
Steuerwesen
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Aktuell können Kinderbetreuungskosten bis zu einem gewissen Höchstbetrag steuerlich abgesetzt werden.
  • Die Absetzbarkeit ist derzeit auf Kinder bis zum Alter von zehn Jahren begrenzt.
  • Die geltenden Regeln für die Absetzbarkeit sind im Einkommensteuergesetz festgelegt.
  • Schulgeld für Privatschulen und Kosten für Nachhilfe sind momentan von der Steuerermäßigung ausgeschlossen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.