Verbot von Maklerprovisionen bei Naheverhältnissen

Zusammenfassung

Der Antrag verbietet Maklern den Erhalt einer Provision, wenn sie in einem familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis zum Geschäftspartner stehen.
einfache Mehrheit XXV 20.09.2017
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Ausschluss des Provisionsanspruchs, wenn der Makler selbst Vertragspartner des Geschäfts wird.
  • Keine Provision bei Geschäften, die wirtschaftlich einem Abschluss durch den Makler selbst gleichkommen.
  • Verbot der Provisionszahlung bei familiären Naheverhältnissen zum vermittelten Dritten.
  • Verbot der Provisionszahlung bei wirtschaftlichen Naheverhältnissen (z. B. Konzernverflechtungen).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.