Zusammenfassung
Die Abgeordneten fordern den Rechnungshof auf, die Vergaben im Rahmen des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes (ULSG) zu prüfen, insbesondere die Rolle des Finanzministeriums, Vertragsbedingungen und mögliche Einflussnahmen von Kreditinstituten.einfache Mehrheit XXV 20.01.2016
Andere
Haushaltskontrolle
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Der Rechnungshof soll eine gesonderte Gebarungsüberprüfung der Vergaben nach dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) durchführen.
- Die Prüfung umfasst die Tätigkeit des Bundesministeriums für Finanzen und seines Beirates bei der Umsetzung des ULSG.
- Untersucht werden sollen die Voraussetzungen und Annahmen, die den Haftungen und Vergabekriterien des ULSG zugrunde liegen.
- Die Analyse soll die Vertragspartner (begünstigte Unternehmen und Kreditinstitute), die gewährten Haftungen und die noch ausstehenden Haftungsbeträge nach Laufzeit und Ausfallswahrscheinlichkeit erfassen.
Referenziert in
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