Zusammenfassung
Der Antrag fordert strengere Regeln für die Kontaktaufnahme durch Arbeitgeber während des Krankenstands, um die Genesung der Beschäftigten zu schützen.einfache Mehrheit XXV 09.10.2014
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert einen besseren Schutz der Genesungszeit für kranke Arbeitnehmer.
- Arbeitgeber dürfen im Krankenstand nur Kontakt aufnehmen, wenn es für den Betrieb absolut notwendig ist.
- Bei einer Kontaktaufnahme muss der Arbeitgeber genau begründen, warum die Information wichtig ist und warum sie nicht anders beschafft werden kann.
- Die Kontaktaufnahme darf den Genesungsprozess der kranken Person nicht beeinträchtigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.