Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Probezeit auf drei Monate zu verlängern, die Urlaubsregelung zu vereinheitlichen und die Arbeitszeitgestaltung flexibler zu machen.einfache Mehrheit XXV 16.07.2014
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2015
- Einführung einer Probezeit von bis zu drei Monaten für unbefristete Verträge.
- Begrenzung der Probezeit auf einen Monat, falls ein Arbeitsverhältnis eigentlich als befristet einzustufen ist.
- Regelung, dass Arbeitnehmer bei langer Kündigungsfrist den restlichen Urlaub auf Aufforderung des Arbeitgebers antreten müssen.
- Vereinfachung der Arbeitszeitaufzeichnung: Bei festen Arbeitszeiten müssen nur noch Abweichungen dokumentiert werden.
Referenziert in
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.