Erweiterung des passiven Wahlrechts in der ÖH für Nicht‑EWR‑Studierende
abgestimmt am
09.07.2014
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert eine Gesetzesänderung, damit Nicht‑EWR‑Studierende in der Österreichischen Hochschülervertretung (ÖH) das passive Wahlrecht erhalten und in universitäre Gremien entsandt werden können.
einfache MehrheitXXV09.07.2014
Andere
Wahl
Hochschulausbildung
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Aktives Wahlrecht gilt bereits für alle Studierenden, das passive Wahlrecht ist jedoch nur auf EWR‑Staatsangehörige beschränkt.
Die Initiative verlangt, dass alle ÖH‑Mitglieder – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – das Recht erhalten, selbst gewählt zu werden und in universitäre Kollegialorgane entsandt zu werden.
Ein EuGH‑Urteil aus dem Jahr 2004 verlangt Gleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen, die ein Abkommen mit der EU haben; das wird als rechtliche Grundlage für die Forderung herangezogen.
Die derzeitige Regelung schränkt die Mitbestimmung von Nicht‑EWR‑Studierenden an Universitäten stark ein, besonders in stark internationalisierten Fachbereichen.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.