Verfassungsänderung zum umfassenden Minderheitenschutz
abgestimmt am
09.07.2014
Zusammenfassung
Die Initiative verlangt verfassungsrechtlich verankerte Grundrechte für alle autochthonen Volksgruppen, inklusive Sprach‑ und Kulturförderung, Bildungsansprüche und finanzielle Unterstützung.
einfache MehrheitXXV09.07.2014
Andere
ethnische Gruppe
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Ein neues Grundrecht für alle autochthonen Volksgruppen soll im Bundes‑Verfassungsgesetz verankert werden, das Sprache, Kultur und Identität schützt und fördert.
Volksgruppen sollen Anspruch auf Unterricht in ihrer Muttersprache in Kindergärten und Schulen haben sowie auf entsprechende schulische Infrastruktur.
Im gemischtsprachigen Gebiet soll die jeweilige Volksgruppensprache als zusätzliche Amtssprache im Kontakt mit Behörden, Gerichten und im öffentlichen Leben anerkannt werden.
Finanzielle Förderungen aus Bundes‑ und Ländermitteln sollen für die Erhaltung von Sprache, Kultur und Medien der Volksgruppen bereitgestellt werden.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.