Informationspflicht bei Unterbezahlung & Abschaffung kurzer Verjährungsfristen
abgestimmt am
24.09.2014
Zusammenfassung
Die Initiative verlangt, dass Beschäftigte informiert werden, wenn Kontrollen Unterbezahlung ergeben, und dass Verfallsfristen von weniger als drei Jahren für Lohnansprüche abgeschafft werden.
einfache MehrheitXXV24.09.2014
Andere
Einkommen
partizipative Demokratie
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Der Bundesstaat hat laut Art. 10 Abs. 1 B‑Vg die Zuständigkeit für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungswesen, was die rechtliche Grundlage der Initiative bildet.
Arbeitnehmer müssen unverzüglich informiert werden, wenn eine Kontrolle durch die Gebietskrankenkasse oder das Finanzamt ergibt, dass sie zu wenig Lohn erhalten haben.
Verfallsfristen für nicht bezahlte Lohnansprüche dürfen nicht kürzer als drei Jahre sein; alle kürzeren Fristen sollen abgeschafft werden.
Durch die bessere Transparenz und längere Verjährungsfristen könnten jährlich mehrere Millionen Euro, die aktuell unbezahlt bleiben, zurückgefordert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.