Informationspflicht bei Unterbezahlung und Abschaffung kurzer Verjährungsfristen
abgestimmt am
01.03.2018
Zusammenfassung
Die Initiative verlangt, dass Arbeitnehmer bei nachgewiesener Unterbezahlung durch eine Betriebsprüfung informiert werden und dass Verfallsfristen unter drei Jahren für ausstehende Lohnansprüche abgeschafft werden.
einfache MehrheitXXVI01.03.2018
Andere
Einkommen
partizipative Demokratie
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Arbeitnehmer müssen informiert werden, wenn eine Kontrolle ergibt, dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt erhalten haben.
Verfallsfristen von weniger als drei Jahren für nicht bezahlte Lohn- und Gehaltsansprüche sollen abgeschafft werden.
Der Nationalrat soll gesetzliche Regelungen einführen, die sowohl die Informationspflicht als auch die Anpassung der Verjährungsfristen verbindlich festlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.