Völkerrechtliche Verankerung des internen Steuersystems des ICMPD
abgestimmt am
22.04.2015
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, das interne Steuersystem des ICMPD, das seit 2008 existiert, durch einen Änderungsvertrag völkerrechtlich zu verankern. Der Vertrag tritt 2014 in Kraft, hat keine finanziellen Auswirkungen und dient der rechtlichen Absicherung gegenüber Belgien.
einfache MehrheitXXV22.04.2015
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
diplomatische Beziehungen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2014
Der Vertrag bestätigt, dass die Einführung des internen Steuersystems keinerlei Auswirkung auf die Mitgliedsbeiträge der Staaten hat.
Durch den Änderungsvertrag wird das bereits seit 2008 bestehende Steuersystem völkerrechtlich verankert.
Der Änderungsvertrag ermöglicht Belgien, das Amtssitzabkommen zu ratifizieren, weil das interne Steuersystem nun völkerrechtlich abgesichert ist.
Der Vertrag hat keinen Einfluss auf die finanziellen Beiträge Österreichs zum ICMPD.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.