Strukturreform der Bezirksgerichte – Follow‑up‑Prüfung 2016/17

Zusammenfassung

Der Rechnungshof prüfte, wie das Ministerium für Justiz die geplante Zusammenlegung von Bezirksgerichten umsetzt. Bis 2016 wurden nur 25 Gerichte geschlossen – das Ziel von 68 bleibt unerreicht – und zentrale Kosten‑Kontrolle sowie klare Standortkriterien fehlen.
einfache Mehrheit XXV 08.11.2017
Bericht
Gerichtswesen
Haushaltskontrolle

Schwerpunkte

  • Ziel der Reform war, die Zahl der Bezirksgerichte von 141 auf 68 zu reduzieren; bis August 2016 waren es noch 116.
  • Von 14 Empfehlungen des Vorberichts wurden sechs vollständig, vier teilweise und vier nicht umgesetzt.
  • Es fehlt ein zentrales Kosten‑Controlling; das Ministerium kennt die tatsächlich entstandenen Ausgaben (ca. 25 Mio. EUR von geplanten 131,3 Mio. EUR) nicht vollständig.
  • Keine klaren Standortkriterien und nur ein einziger quantitativer Indikator („Gerichte mit < 4 Richter‑VZÄ“) wurden verwendet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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