Strukturreform der Bezirksgerichte – Follow‑up‑Prüfung 2017
abgestimmt am
16.05.2018
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Umsetzung der seit 2012 laufenden Strukturreform der Bezirksgerichte. Er stellte fest, dass nur ein Teil der Empfehlungen umgesetzt wurde – insbesondere fehlen klare Standort‑ und Kosten‑kriterien, während Nebenstellen noch bestehen und der Frauenanteil im Zielbereich liegt.
einfache MehrheitXXVI16.05.2018
Bericht
Gerichtswesen
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Die Strukturreform wird nicht konsequent weitergeführt; das Ziel, die Zahl der Gerichte auf 68 zu reduzieren, wurde bis 2016 mit 116 Gerichten nicht erreicht.
Es fehlen weitere Wirkungs‑ und Qualitätsindikatoren; das BMJ nutzt nur den Indikator "Gerichte mit < 4 Richter‑Vollzeitäquivalenten".
Keine verbindlichen Standortkriterien wurden definiert, wodurch die Entscheidung über Zusammenlegungen politisch gesteuert wird.
Kostenabschätzungen für bauliche Maßnahmen wurden nicht in die Standortentscheidungen integriert; nur bei einigen Projekten (z. B. Amstetten, Seekirchen) wurden Alternativstandorte geprüft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.