Opfergerechte bei Einführung des Mandatsverfahrens sichern
abgestimmt am
10.07.2014
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass bei Einführung des schriftlichen Mandatsverfahrens die Rechte von Opfern besonders geschützt werden, indem Richter*innen informiert, NGOs einbezogen und eine statistische Auswertung bis Juni 2017 erstellt wird.
einfache MehrheitXXV10.07.2014
Entschließung
Opferhilfe
Strafrecht
Schwerpunkte
Alle Richter*innen, Staatsanwält*innen und weitere Justizmitarbeiter*innen sollen vor Inkrafttreten des neuen Mandatsverfahrens umfassend darüber informiert werden, dass Opfer individuell und ausführlich über ihre Rechte belehrt werden müssen.
Die Formulare zur Information und Belehrung von Opfern sollen rechtzeitig in Zusammenarbeit mit den Gewaltschutzzentren und dem Weißen Ring erstellt werden, damit die Opferrechte auch im Mandatsverfahren gewahrt bleiben.
Bis zum 30. Juni 2017 muss das Parlament eine Auswertung aller Anwendungszahlen des Mandatsverfahrens erhalten, um zu entscheiden, ob das Verfahren beibehalten werden soll.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.