Einführung von Immissionsgrenzwerten für Lärmbelästigungen durch Gäste im Gastgewerbe
abgestimmt am
15.06.2016
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf, dem Nationalrat schnell eine Gesetzesnovelle vorzulegen. Diese soll § 113 Abs. 5 der Gewerbeordnung ergänzen und festlegen, dass bei unzumutbaren Lärmbelästigungen durch Gäste die Immissionsgrenzwerte der Schienenverkehrslärm‑Immissionsschutzverordnung gelten.
einfache MehrheitXXV15.06.2016
Entschließung
Handel
Umwelt
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Minister wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesnovelle vorzulegen.
Der Gesetzentwurf soll § 113 Abs. 5 der Gewerbeordnung um einen Satz ergänzen, der die Bewertung unzumutbarer Lärmbelästigungen durch Gäste regelt.
Bei der Bewertung gelten die in § 4 der Schienenverkehrslärm‑Immissionsschutzverordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte.
Ziel ist ein rechtlicher Schutz für Nachbarn vor Lärmbelästigungen, die von Gästen des Gastgewerbes ausgehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.