Stärkung der Verbandsklagen durch neue zivilgesellschaftliche Akteure

Zusammenfassung

Erweiterung der Verbandsklageberechtigung im Konsumentenschutzgesetz um die Vereine COBIN und NOYB.
einfache Mehrheit XXVI 31.01.2018
Gesetz
Handel
Industrie
Bürgerliches Recht
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Erweiterung der berechtigten Organisationen für Verbandsklagen im Konsumentenschutz.
  • Der Verein COBIN wird als Plattform für Sammelaktionen bei Massenschäden aufgenommen.
  • Der Verein NOYB wird zur Durchsetzung digitaler Rechte als berechtigte Stelle hinzugefügt.
  • Ziel ist es, Interessenkonflikte zu vermeiden, die entstehen können, wenn Sozialpartner gleichzeitig Arbeitnehmer- und Konsumenteninteressen vertreten müssen.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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