Urheberrechts-Novelle 2018: Barrierefreier Zugang zu Werken
abgestimmt am
04.07.2018
Zusammenfassung
Die Novelle verbessert den Zugang zu geschützten Werken für Menschen mit Seh- oder Lesebehinderungen und ermöglicht den EU-weiten Austausch barrierefreier Formate.
einfache MehrheitXXVI04.07.2018
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
In Kraft ab 12.10.2018(Inkrafttreten gemäß § 116 Abs. 12 UrhG-Novelle 2018.)
Verbesserung des Zugangs zu Büchern, Zeitschriften und Noten für Menschen mit Seh- oder Lesebehinderungen.
Ermöglichung des grenzüberschreitenden Austauschs von barrierefreien Kopien innerhalb der EU und mit Partnerstaaten.
Verpflichtung für Rechteinhaber, technische Schutzmaßnahmen so zu gestalten, dass sie den barrierefreien Zugang nicht blockieren.
Einführung eines finanziellen Ausgleichs für Urheber, wenn Werke durch befugte Stellen gemeinnützig genutzt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.