Schutz von Meinungs‑ und Pressefreiheit im Internet – Ablehnung von Upload‑Filtern und Leistungsschutzrecht
abgestimmt am
04.07.2018
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Regierung auf, sich gegen die EU‑Vorschläge für Upload‑Filter und das Leistungsschutzrecht auszusprechen, weil sie die Meinungs‑ und Pressefreiheit unverhältnismäßig einschränken würden.
einfache MehrheitXXVI04.07.2018
Entschließung
Presse
Internet
Europäische Union
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Der EU‑Entwurf verlangt von Plattformen, Upload‑Filter einzusetzen, was einer Vorzensur gleichkäme und die Meinungs‑ und Informationsfreiheit stark einschränkt.
Das geplante Leistungsschutzrecht würde das Zitieren und Verlinken von Nachrichteninhalten behindern und die Medienvielfalt gefährden.
Technisch gibt es bislang keine verlässliche Lösung, um legalen von illegalen Inhalten zu unterscheiden – das Risiko von Fehlblockaden ist hoch.
Erfahrungen aus Deutschland und Spanien zeigen, dass das Leistungsschutzrecht die Wirtschaftlichkeit von Plattformen beeinträchtigt und kleinere Verlage schwächt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.