Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, wie gut frühere Empfehlungen zur Steuerung von Heilmittelausgaben umgesetzt wurden. Einige Maßnahmen wurden umgesetzt, doch wichtige Punkte – etwa klare Ausschreibungsregeln und eine Richtlinie zur Ökonomie‑Kontrolle – fehlen noch.einfache Mehrheit XXVI 22.10.2019
Bericht
Haushaltskontrolle
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Das Ministerium hat die Berechnung des EU‑Durchschnittspreises für Arzneimittel im Jahr 2017 klar geregelt, sodass Preisregulierungen auf einer einheitlichen Basis erfolgen können.
- Eine Preisobergrenze von maximal 30 % innerhalb einer Wirkstoffgruppe wurde per ASVG‑Novelle 2017 eingeführt, um überhöhte Preise bei hochpreisigen Heilmitteln zu begrenzen.
- Der Rechnungshof fordert ein klares gesetzliches Rahmenwerk für einen sektoren‑ und EU‑übergreifenden Medikamenteneinkauf, das noch nicht geschaffen wurde.
- Die Balanced Scorecard der Krankenkassen enthält Ziele zur Heilmittelökonomie, jedoch fehlen konkrete monetäre Vorgaben für jedes Jahr.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
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