Kostenkontrolle von Heilmitteln – Follow‑up‑Prüfung 2018
abgestimmt am
14.10.2021
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte im Frühjahr 2018, wie das Gesundheitsministerium, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger sowie die Steiermärkische und Wiener Gebietskrankenkassen frühere Empfehlungen zur Steuerung von Heilmitteln umgesetzt haben. Während einige Maßnahmen – etwa ein Benchmark‑Tool und die Nutzung des IT‑Ökotools – umgesetzt wurden, blieben zentrale Vorgaben wie die rechtliche Klarstellung von Ausschreibungen und die Erarbeitung einer Richtlinie nach § 347 ASVG aus.
einfache MehrheitXXVII14.10.2021
Bericht
Haushaltskontrolle
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Das Ministerium hat von sieben Empfehlungen vier vollständig umgesetzt, zwei nur teilweise und eine nicht umgesetzt.
Die Berechnung des EU‑Durchschnittspreises für Arzneimittel wurde klar geregelt, sodass die Preiskommission nun einheitlich arbeiten kann.
Eine Richtlinie zur Prüfung des Ökonomiegebots nach § 347 Abs. 5 ASVG wurde bislang nicht erlassen, obwohl der Rechnungshof sie dringend fordert.
Die gesetzliche Grundlage für Ausschreibungen im Heilmittelsektor (Art. 14 Abs. 3 B‑VG) fehlt noch, weshalb der Hauptverband keine Ausschreibungen durchführen konnte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.