Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte 2017 die strafrechtliche Vermögensabschöpfung und fand Personalmangel, fragmentierte IT‑Lösungen und fehlerhafte Verbuchungen. Er gab 21 Empfehlungen zur Verbesserung von Strategie, Controlling, IT‑Integration und Personalressourcen.einfache Mehrheit XXVI 22.10.2019
Bericht
Strafrecht
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Seit dem Inkrafttreten des Bruttoprinzips im Januar 2011 werden alle direkten Erträge aus Straftaten (z. B. Zinsen, Miete) erfasst und können verfallen erklärt werden.
- Das Projekt „Vermögenssicherung NEU“ (01.04.2011 – 01.05.2014) sollte Finanzermittlerteams etablieren, war jedoch personell unterbesetzt – im Durchschnitt standen nur 4‑7 Fachkräfte statt der geplanten 10 zur Verfügung.
- Der erweiterte Verfall (§ 20b StGB) ermöglicht, Vermögenswerte von kriminellen Organisationen oder zur Terrorismusfinanzierung zu verfallen zu erklären.
- Die Sonderreferate für vermögensrechtliche Maßnahmen wurden 2014 im Probebetrieb gestartet, 2017 in den Regelbetrieb überführt, jedoch ohne die im Probebetrieb festgestellten Mängel zu beheben.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.