Rechnungshof‑Prüfung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (2013‑2017)
abgestimmt am
20.11.2020
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte 2013‑2017 die Vermögensabschöpfung in Österreich, deckte Personal‑ und IT‑Mängel sowie fehlerhafte Buchungen auf und gab 23 Empfehlungen zur Verbesserung von Strategie, Controlling und Verwertung.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Bericht
Strafrecht
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert den Verfall (§ 20 StGB) und die vorzeitige Verwertung (§ 115e StPO) als zentrale Instrumente, um kriminell erworbenes Vermögen dem Staatshaushalt zuzuführen.
Seit 2012 erhält das Innenministerium 20 % der Einnahmen aus verfallenen Vermögenswerten (§ 409b StPO). Fehlbuchungen verhindern jedoch die korrekte Berechnung dieses Anteils.
Das erweiterte Verfallsinstrument (§ 20b StGB) ermöglicht die Abschöpfung von Vermögen, das kriminellen Organisationen oder Terrorismusfinanzierung dient.
Die Personalressourcen in den Vermögenssicherungs‑Einheiten (Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter) liegen dauerhaft unter dem im Projekt „Vermögenssicherung NEU“ geplanten Soll‑Stand.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.