Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und des Stadtschulrats Wien zur Integration von Kindern mit Fluchterfahrung. Er stellte einen starken Anstieg von Schülern mit anderer Erstsprache und von außerordentlichen Lernenden fest und kritisierte fehlende einheitliche Sprachtest‑Verfahren sowie ineffiziente Ressourcenzuteilungen.einfache Mehrheit XXVI 22.10.2019
Bericht
Bildung
Flüchtling
Haushaltskontrolle
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Das Ministerium hat für die Schuljahre 2015/16‑2017/18 zusätzliche Mittel aus den Integrationstöpfen bereitgestellt, um Sprachförderkurse und -startgruppen an allen Schultypen anzubieten.
- Ein standardisiertes Testverfahren zur Sprachstandsfeststellung wurde erst ab dem Schuljahr 2019/20 flächendeckend eingeführt; bis dahin mussten Schulen eigene Verfahren nutzen.
- Die Besetzung von Mobile Interkulturellen Teams war mit etwa 79 % der geplanten Stellen, bei den Schulsozialarbeiter*innen jedoch nur rund 41 % in Wien.
- Der Rechnungshof empfiehlt, für die Erfassung von Flucht‑ und Bildungsdaten klare gesetzliche Vorgaben zu schaffen, um gezielte Planungen zu ermöglichen.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
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