Schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung – Prüfung des Rechnungshofs
abgestimmt am
20.01.2022
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die schulischen Integrationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung (2014‑2017) und stellte Mängel bei Datenqualität, Ressourcenverteilung und Projektlaufzeiten fest.
einfache MehrheitXXVII20.01.2022
Bericht
Bildung
Flüchtling
Haushaltskontrolle
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Ein flächendeckendes, standardisiertes Testverfahren zur Feststellung des Sprachstandes fehlt; das geplante Verfahren (USB‑PluS) soll erst ab dem Schuljahr 2019/20 eingeführt werden.
Die Erfassung von Daten zu Herkunftsland, Aufenthaltsstatus und Bildungshintergrund der geflüchteten Kinder ist unvollständig, was die zielgenaue Planung erschwert.
Die Zuteilung von Planstellen für Sprachförder‑ und Integrationsmaßnahmen ist intransparent; ein Teil der vorgesehenen Stellen blieb ungenutzt (z. B. 41 % in Wien).
Die Projektlaufzeiten von Mobile Interkulturellen Teams (9 Monate) und Schulsozialarbeit (1 Jahr) sind zu kurz, sodass langfristige Wirkung kaum erreicht wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.