Zusammenfassung
Der Rechnungshof untersuchte 2013‑2016 die Nebenbeschäftigungen von Professorinnen und Professoren an den Unis Innsbruck und Wien, stellte verspätete Meldungen und fehlende Definitionen fest und gab Empfehlungen zur Verbesserung von Transparenz und Kontrolle.einfache Mehrheit XXVI 22.10.2019
Bericht
Haushaltskontrolle
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Der Rechnungshof prüfte die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Nebenbeschäftigungen an den Unis Innsbruck und Wien.
- Meldungen mussten grundsätzlich vor Beginn der Tätigkeit erfolgen, doch an beiden Universitäten wurden viele Meldungen zu spät eingereicht.
- Die Definition von „wesentlichen dienstlichen Interessen“ ist unklar; der RH empfiehlt, diese durch eine Betriebsvereinbarung zu präzisieren.
- An der Universität Innsbruck gab es eine einmonatige Meldefrist, an der Universität Wien fehlt eine solche Frist – der RH fordert die Einführung einer einheitlichen Frist.
Referenziert in
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