Nebenbeschäftigungen von Universitätsprofessor*innen – Prüfungsbericht des Rechnungshofs
abgestimmt am
17.06.2020
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Nebenbeschäftigungen von Universitätsprofessor*innen an den Standorten Innsbruck und Wien (2013‑2016). Er stellte erhebliche Defizite bei der Meldung, teilweise falsche Angaben zur Arbeitsbelastung und mögliche Auswirkungen auf die Lehre fest. Auf Basis dieser Ergebnisse empfiehlt er einheitliche Meldefristen, klarere Definitionen von "wesentlichen dienstlichen Interessen" und transparente Veröffentlichungen ähnlicher Art wie das Register der Universität Zürich.
einfache MehrheitXXVII17.06.2020
Bericht
Haushaltskontrolle
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Die Meldepflicht für erwerbsmäßige Nebenbeschäftigungen ist im Kollektivvertrag festgelegt, jedoch fehlt eine konkrete Frist, was zu verspäteten Meldungen führt.
Für Beamte gilt zusätzlich eine Meldepflicht innerhalb von vier Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit.
An der Universität Innsbruck wurden nur ca. 33 % der Meldungen rechtzeitig (mindestens ein Monat vorher) eingereicht; an Wien 50 %.
Bei Überschreitung der Arbeitszeit können Universitätsleitungen die Nebenbeschäftigung untersagen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.