Zusammenfassung
Der Bericht des Rechnungshofs prüfte, wie die Empfehlungen zur Vereinfachung von Zahlungsströmen und Bedarfszuweisungen in Niederösterreich und der Steiermark umgesetzt wurden. Das neue Finanzausgleichsgesetz 2017 hat viele Sonderregelungen aufgehoben, doch die Umsetzung bleibt teilweise unvollständig.einfache Mehrheit XXVI 22.10.2019
Bericht
Gliedstaat
Finanzausgleich
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Das Finanzausgleichsgesetz 2017 hat die vertikale und horizontale Verteilung stark vereinfacht, Sonderregelungen wie die Werbeabgabe wurden aufgehoben.
- Die Bundesbehörde und die Länder haben die meisten Empfehlungen nur teilweise umgesetzt – das führt zu Uneinheitlichkeit in der Anwendung der Bedarfszuweisungen.
- Die bisherige Finanzkraft‑abhängige Zuweisung (nach § 21 FAG 2008) wurde größtenteils durch das neue Gesetz ersetzt, sodass jetzt ein einheitlicher Bevölkerungsschlüssel verwendet wird.
- Es fehlt noch eine klare gesetzliche Regelung zur Unterscheidung von Sanierungs‑ und Konsolidierungsgemeinden sowie zur Berechnung des Haushaltsabgangs.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
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