Follow‑up‑Prüfung der Bedarfszuweisungen in Niederösterreich und Steiermark
abgestimmt am
22.09.2021
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, wie die Länder Niederösterreich und Steiermark sowie das Bundesministerium die Empfehlungen aus dem Vorbericht von 2016 umgesetzt haben. Das neue Finanzausgleichsgesetz 2017 hat viele Sonderregelungen abgeschafft, aber einige Punkte – etwa die Spielbankabgabe und die klare Trennung von Sanierungs‑ und Konsolidierungsgemeinden – bleiben unvollständig.
einfache MehrheitXXVII22.09.2021
Bericht
Gliedstaat
Finanzausgleich
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Der Rechnungshof prüfte, ob die Länder und das Bundesministerium die Empfehlungen aus dem Vorbericht von 2016 umgesetzt haben.
Das FAG 2017 hat viele Sonderregelungen (z. B. Werbeabgabe) aufgehoben und die Berechnung der Gemeinde‑Ertragsanteile auf Volkszahl, abgestuften Bevölkerungsschlüssel und einen Betrag je Nächtigung reduziert.
Die neue Finanzkraft‑Ausgleichsregelung reduziert die Abhängigkeit der Bedarfszuweisungen von der Finanzkraft um 30 % des Unterschiedsbetrags.
Die Länder müssen Zielsetzungen und Verteilungswirkungen für Bedarfszuweisungen festlegen; Niederösterreich hat das bereits umgesetzt, Steiermark arbeitet daran.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.