Analyse des Bekleidungswirtschaftsfonds – Finanzierung, Barauszahlungen und Reformempfehlungen
abgestimmt am
16.05.2018
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüft den Bekleidungswirtschaftsfonds, der Uniformen bereitstellt, Barauszahlungen leistet und aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Er kritisiert hohe Kosten, fehlende Dokumentation und empfiehlt Online‑Banking, rechtliche Klarheit und die Reduktion von Barauszahlungen.
einfache MehrheitXXVI16.05.2018
Bericht
Haushaltskontrolle
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Preisgestaltung: Verkaufspreise für Uniformen werden nach jeder Ausschreibung neu berechnet und setzen sich aus Einkaufspreis und Restlagerbestand zusammen.
Schutzfunktionsabgeltung: Das BMI übernimmt 40 % des Verkaufspreises für bestimmte Artikel (z. B. Mehrzweckjacke, Regenjacke).
Barauszahlungen: Bis zu 3 Mio. € pro Jahr werden als Pauschale für Zivilkleidung an Bedienstete ausbezahlt (max. 30 % bis 75 % der Bekleidungspauschale).
Finanzierung: Der Fonds erhält jährlich ca. 10 Mio. € aus dem Bundeshaushalt, wovon etwa 9 Mio. € für die Polizei und 1 Mio. € für die Justizwache bestimmt sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.