Verbesserung der Transparenzdatenbank für Förderungen
abgestimmt am
04.07.2018
Zusammenfassung
Der Rechnungshof fordert, das Transparenzdatenbankgesetz zu stärken und die Erfassung von Förderungen zu präzisieren. Ziel ist mehr Übersicht, Vermeidung von Doppel‑ und Fehlförderungen sowie ein besseres Monitoring durch regelmäßige Meldungen und klar definierte Zugangs‑ und Einsichtsrechte.
einfache MehrheitXXVI04.07.2018
Bericht
Informatik
Haushaltskontrolle
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Eine Regierungsvorlage soll die rechtliche Absicherung der Transparenzdatenbank schaffen, damit das System verbindlich und dauerhaft eingesetzt werden kann.
In einer Expertenrunde sollen die zu erfassenden Leistungen definiert und das Transparenzdatenbankgesetz entsprechend angepasst werden.
Der Begriff "Förderungen" wird neu definiert: Nur Zahlungen ohne klare Gegenleistung zählen, während gesetzliche Finanzierungsverpflichtungen, Infrastruktur‑ und Mitgliedsbeiträge separat erfasst werden.
Indirekte Förderungen und Steuer‑ bzw. Rückvergütungen sollen ebenfalls in die Datenbank aufgenommen werden, um die gesamte finanzielle Wirkung von Förderprogrammen abzubilden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.