Steuerliche Anpassungen für Pendler, Fahrzeuge und Bahnstrom
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Einkommensteuergesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz und das Elektrizitätsabgabegesetz. Er führt neue Regelungen für Pendlerpauschalen, steuerpflichtige Arbeitgeberleistungen, erweitert die NoVA‑Besteuerung auf weitere Fahrzeugklassen, legt CO₂‑basierte Steuersätze fest und begünstigt grünen Bahnstrom.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Gesetz
Verkehr
Steuerwesen
Schwerpunkte
Das Pendlerpauschale entfällt nur, wenn dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder E‑Bike zur Verfügung gestellt wird.
Vom Arbeitgeber bereitgestellte Fahrten mit Massenbeförderungsmitteln und die Kosten für Jahres‑, Monats‑ oder Wochenkarten gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Die Regelungen gelten für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 30. Juni 2021 enden, und für den Erwerb von Fahrkarten nach diesem Datum.
Die Fahrzeugklassen werden neu definiert (L3e‑L7e, M1, N1) und die NoVA wird auf alle Fahrzeuge bis 3 500 kg zulässiges Gesamtgewicht ausgeweitet, wobei historische Fahrzeuge ausgenommen bleiben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.