COVID‑19‑Garantie‑Erweiterung für KMU im Tourismus
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert vorübergehend die Befugnisse des Finanzministers, bis zum 30. Juni 2021 Garantien in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro für KMU im Tourismussektor zu übernehmen und legt dafür eine gesonderte Rücklage bei der ÖHT an.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Finanzen darf bis zum 30. Juni 2021 Garantien in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro (max. 20 Millionen Euro pro Einzelfall) übernehmen, jeweils für Verträge mit maximal zwölf Monaten Laufzeit.
Die ÖHT muss für die übernommenen Garantien eine eigene, getrennte Rücklage bilden, die ausschließlich für Zahlungen aus diesen Haftungen verwendet werden darf.
Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ist verantwortlich für die Erlassung von Richtlinien zur Risikodeckung nach § 3 Abs. 1 der Pauschalreiseverordnung.
Die Fristangaben „31. Dezember 2020“ in § 7 Abs. 2a (KMU‑Förderungsgesetz) und § 1 Abs. 2a (Garantiegesetz) werden durch „30. Juni 2021“ ersetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.