Befristete staatliche Garantie für Reisende bei Insolvenz von Reiseveranstaltern
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erweitert das KMU‑Förderungsgesetz um eine befristete staatliche Garantie für Reisende bei Insolvenz von Reiseveranstaltern, legt finanzielle Obergrenzen fest und überträgt die Richtlinienkompetenz auf das Tourismusministerium.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Abänderung
Handel
Industrie
Gesundheit
Finanzwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Antrag fügt in Artikel I neue Ziffern 1‑4 ein, die eine befristete staatliche Unterstützung für Reisende bei Insolvenz von Reiseveranstaltern festlegen.
Die Zuständigkeit für die Richtlinien zur Risikodeckung wird der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus übertragen.
Der Finanzminister darf bis zum 30. Juni 2021 Haftungen bis zu einem Gesamtobligo von 300 Mio. € (maximal 20 Mio. € pro Einzelfall) übernehmen, jedoch nur für Verträge mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten.
Die OHT muss für die übernommenen Haftungen eine gesonderte Rücklage bilden, die getrennt von anderen Rücklagen im Jahresabschluss ausgewiesen wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.