COVID‑19‑Ausnahmeregelungen für Wirtschaftstreuhänder, Ziviltechniker und Bilanzbuchhalter
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz erlaubt dem Minister, Fristen für Prüfungen und Verwaltungsverfahren in den Berufen Wirtschaftstreuhand, Ziviltechniker und Bilanzbuchhalter wegen COVID‑19 zu hemmen, gestattet Videokonferenzen für Prüfungen und Eidesabnahmen und reduziert 2021 die Fortbildungspflicht für Bilanzbuchhalter.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Buchprüfung
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort kann per VerordnungFristen für Prüfungen, Anträge und andere Verfahren in den betroffenen Berufen wegen COVID‑19 aussetzen.
Prüfungen, Eidesabnahmen und mündliche Prüfungsteile dürfen per Videokonferenz durchgeführt werden.
Berufsanwärter behalten ihren Status, selbst wenn ihr Arbeitgeber wegen Kurzarbeit die Arbeitszeit reduziert.
Die jährliche Fortbildungsverpflichtung für Bilanzbuchhalter wird für das Kalenderjahr 2021 um die Hälfte reduziert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.