Erweiterung des COVID‑19‑Zweckzuschusses und Sonderbestimmungen für Test‑ und Impfprogramme
abgestimmt am
14.01.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert das COVID‑19‑Zweckzuschussgesetz um neue Finanzierungspositionen und schafft Sonderregelungen für flächendeckende Tests und Impfstellen, die den Ländern Kostenersätze und Überstundenvergütungen gewähren.
einfache MehrheitXXVII14.01.2021
Gesetz
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Erweiterung der Zweckzuschuss‑Kostenpositionen um Schutzausrüstung, telefonische Gesundheitsberatung, Barackenspitäler, Infrastruktur‑ und Recruiting‑Kosten sowie administrativen Aufwand für Testungen im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021.
Einführung von Sonderbestimmungen für bevölkerungsweite Testungen, die den Ländern und Gemeinden Kostenersätze, Überstundenvergütungen und Regelungen zur Infrastruktur‑Kostenbeteiligung vorsehen.
Einführung von Sonderbestimmungen für Impfstellen, die den Ländern Aufwendungen erstatten, aber niedergelassene Ärzt*innen und Gruppenpraxen ausdrücklich ausschließen; die Regelung gilt bis 31.12.2021.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.